15% Zuschuss!
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 € brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 €pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
WIE FUNKTIONIERT’S?
Wir als Partner für Renovierungszuschüsse wickeln für Sie den kompletten Förderungsablauf von der Beantragung bis hin zur Auszahlung ab. Sie bekommen den Zuschuss für die jeweils ausgeführten Sanierungsarbeiten nach Auftragsabschluss ganz unkompliziert vom Staat direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.
Wichtig für Ihre Planung: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert muss über 2000,– Euro inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).
Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, wird Ihnen als Bearbeitungsgebühr 6% zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsausführung wieder erstattet.
BERECHNUNGSBEISPIEL
Die Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300,– Euro zzgl. MwSt.
(diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).
JETZT IN 3 SCHRITTEN BEANTRAGEN!
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Schreiben Sie uns eine E-Mail an foerderunggugelfussde oder rufen Sie uns an 07308 815-399