15% Zuschuss!
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € inkl. MwSt. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben (bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans 20%).
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans 60.000 €).
WIE FUNKTIONIERT’S?
Wir als Partner für Renovierungszuschüsse wickeln für Sie den kompletten Förderungsablauf von der Beantragung bis hin zur Auszahlung ab. Sie bekommen den Zuschuss für die jeweils ausgeführten Sanierungsarbeiten nach Auftragsabschluss ganz unkompliziert vom Staat direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.
Wichtig für Ihre Planung: Zur Antragsstellung muss ein unterschriebener Liefer- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen vorliegen. Der Antrag muss vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert muss über 300,- Euro inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).
Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, wird Ihnen als Bearbeitungsgebühr 6% zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsausführung wieder erstattet.
BERECHNUNGSBEISPIEL
Die Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300,– Euro zzgl. MwSt.
(diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).
JETZT IN 3 SCHRITTEN BEANTRAGEN!
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